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Vernehmlassung zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»

27.09.2021

Mit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) wurde ein umfassender Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative in Vernehmlassung geschickt, welcher unter anderem implizite Ziele für den schweizerischen Gebäudepark vorgibt. Die vorgeschlagenen Massnahmen mögen harmlos klingen, doch in ihrer Umsetzung ergeben sich daraus massive Einschränkungen und Bevormundungen für die Grund- und Immobilieneigentümer. Der Gebäudepark wird bereits stark durch spezialgesetzliche Schutzvorgaben reguliert.

Der HEV Schweiz setzt sich für mehr raumplanerische und baurechtliche Handlungsspielräume ein, damit eine umfassende Abwägung der raumplanerischen Ansprüche möglich ist, die nicht ausschliesslich auf «Schutz und Bewahren» basiert, sondern auch eine zeitgemässe Nutzung berücksichtigt. Nur wenn ein gewisses Mass an Handlungsfreiheit besteht, können die diversen Bedürfnisse gegeneinander abgewogen und ein bestmöglicher Ausgleich geschaffen werden. Statt die bestehenden Schutzansprüche weiter zu verschärfen - etwa durch neue Vorgaben im Bereich Biodiversität - müssen mehr raumplanerischer Handlungsspielraum und Interessenabwägung möglich sein.